Lernförderung

Im Rahmen des „Bildungs- und Teilhabepakets“ können Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre außerschulische Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn sie

  • Empfänger von ALG II
  • Empfänger von Sozialhilfe oder Leistungen nach § 2 AsylbLG (im Asylverfahren)
  • Empfänger von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag

sind.

Als vom Landkreis Wesermarsch zertifizierter Partner führt das Refugium Wesermarsch e.V. seit Jahren diese außerschulische Lernförderung für Kinder durch.Unser Arbeitsschwerpunkt ist hier vor allem die Lernförderung von Kindern mit noch wenigen Deutschkenntnissen. Unsere Lehrkräfte fördern ihr Kind im Einzel- oder Gruppenunterricht.

Sprechen Sie uns gern an, wir unterstützen Sie bei dem Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket und vermitteln eine Lehrkraft!

Kontakt: Brake: Andrea Roccor, Nordenham: Katerina Kostellenou

Weitere Informationen: Link Landkreis Wesermarsch