Beratung zur freiwilligen Rückkehr
Die Rückkehrberatung richtet sich an:
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- Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige,
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- Drittstaatsangehörige ohne oder mit geringer Bleibeperspektive vor und während des Asylverfahrens,
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- Drittstaatsangehörige mit freiwilliger Rückkehrabsicht in das Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat,
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- Unionsbürgerinnen und -bürger, die Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution wurden.
Ziel ist es, eine menschenwürdige, freiwillige Rückkehr oder Weiterwanderung zu ermöglichen. Durch individuelle, ergebnisoffene Beratung erhalten die Klientinnen und Klienten relevante Informationen über Bleibeperspektiven und Rückkehrhilfen. Die Entscheidung erfolgt selbstbestimmt.
Das Projekt trägt dazu bei, Zwangsmaßnahmen zu vermeiden und die freiwillige Ausreise als vorrangige Form der Aufenthaltsbeendigung zu etablieren. Zugleich unterstützt es die Reintegration im Herkunftsland durch gezielte Beratung und Nachbetreuung.


Ganna Sichau
Beratung zur freiwilligen Rückkehr
Beratung nach Vereinbarung
in Brake und Nordenham
(Deutsch Ukrainisch, Russisch)
Mobil 0179 4190 048
freiwillig@refugium-wesermarsch.de